Kiffen nur noch Ordnungswidrigkeit?
Jan 20th, 2010 | By sponline | Category: Hauptartikel, News, SuchtDie Einstellung zum Cannabiskonsum ist in der Schweiz ambivalent. Einmal schien eine Legalisierung unmittelbar bevor zu stehen. Dann kehrte der Wind. Und jetzt zeichnet sich im Parlament ein Mittelweg ab. Nach der Gesundheitskommission des Nationalrats hat sich diese Woche auch diejenige des Ständerats dafür ausgesprochen, den Cannabiskonsum nur noch mit einer Ordnungsbusse zu bestrafen. Wird die Bevölkerung diese pragmatische Haltung mittragen?
In der ersten Hälfte der 2000er Jahre sah es so aus, als würden das Kiffen und der Kleinhandel mit Cannabis legalisiert. Namhafte bürgerliche und linke PolitikerInnen sprachen sich für die Straflosigkeit des Cannabiskonsums aus. Ein entsprechender Entscheid des Parlaments wurde erwartet. Und die Wirklichkeit hatte die absehbare Lockerung des Gesetzes schon längst vorweg genommen. In den Schweizer Städten gab es unzählige Hanfläden, die mehr oder weniger offen Cannabis verkauften.
Drogenpolitische Kehrtwende
In der Mitte des Jahrzehnts drehte der Wind dann aber ganz plötzlich. Das Parlament entkriminalisierte den Cannabiskonsum doch nicht. Und die Polizei ging rigoros gegen die bisher geduldeten Hanfläden vor. Als Reaktion auf diese politische Kehrtwende lancierten Befürworter einer Entkriminalisierung die Hanfinitiative, die in der Volksabstimmung vom 30. November 2008 aber deutlich scheiterte.
Was war geschehen? Schon in einer Gesprächsrunde in Ausgabe 1.03 der Sozialen Medizin (S. 36 ff.) stellten wir fest, dass die Euphorie gegenüber der Legalisierung des Kiffens einer gewissen Ambivalenz gewichen war. Könnte das daran gelegen haben, dass die gegenüber dem Kiffen toleranten Angehörigen der 68er Generation inzwischen Eltern von Teenagern geworden waren und den weit verbreiteten Cannabiskonsum im Umfeld ihres Nachwuchses plötzlich mit Sorge beobachteten? Tatsächlich gab es in fast jeder Schulklasse der Sekundarstufe Jugendliche, die sozusagen täglich bekifft waren und ihre Ausbildung deswegen abbrechen mussten. Zudem tauchte der nicht ganz aus der Luft gegriffene Verdacht auf, Cannabis könne das Entstehen von Psychosen begünstigen. Das war wohl der Grund, dass viele, die das früher befürwortet hatten, den Cannabiskonsum nicht mehr legalisieren wollten, um den Jugendlichen nicht ein Signal zu geben, kiffen sei harmlos.
Keine Abkehr vom liberalen Kurs
Die wenigsten wurden deshalb jedoch zu drogenpolitischen Hardlinern. Die besorgten Eltern wünschen sich ja keine Kriminalisierung ihrer Kinder, wenn diese doch einmal bei Kiffen erwischt werden sollten. Das Nein zur Hanfinitiative ist deshalb kaum als völlige Abkehr vom liberalen drogenpolitischen Kurs in der Schweiz zu verstehen. Schon in unserem Abstimmungskommentar vom 1. Dezember 2008 (www.sozialemedizin.ch/?p=315) interpretierten wir diesen Volksentscheid als Votum für ein pragmatisches „Durchwursteln“. Denn gleichzeitig sprachen sich die Stimmberechtigten mit deutlichem Mehr für das revidierte Betäubungsmittelgesetz aus, welches eine definitive gesetzliche Grundlage für die ärztliche Heroinabgabe brachte. Die Hardliner aus der SVP und religiös-konservativen Splittergruppen, welche diese Vorlage bekämpften, hatten bei den Stimmberechtigten keine Chance. Vermutlich sieht eine Mehrheit der Bevölkerung auch nach wie vor ein, dass es unglaubwürdig ist, Cannabis zu kriminalisieren und Alkohol nicht (das soll kein Plädoyer für eine Alkoholprohibition sein; Prohibition hat noch kein Suchtproblem gelöst, sondern nur verschärft).
Insofern liegt der Entscheid, das Kiffen zur Ordnungswidrigkeit herunter zu stufen, politisch richtig. Längerfristig ist er aber trotzdem nicht sehr glaubwürdig. Die Ungleichbehandlung von Cannabis und Alkohol ist nur mit der Tradition zu erklären, wirklich begründen lässt sie sich nicht. Und letztlich widerspricht es den (vorerst noch) liberalen Grundwerten unseres Staates, die reine Selbstschädigung unter Strafe zu stellen.
rsp. 20.01.2010