Die Abtreibungsgegner treten wieder auf den Plan

Feb 28th, 2010 | By sponline | Category: Krankenversicherung, News

Den Sack hauen und den Esel meinen. Nach diesem Motto sammelt eine Gruppe konservativer Moralisten zurzeit Unterschriften für eine Volksinitiative, welche die Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen durch die gesetzliche Krankenversicherung verbieten soll. Aufhorchen lässt ein Argument des Initiativkomitees: Das Volksbegehren sei unter anderem deshalb zu unterstützen, damit Minderjährige nicht mehr ohne Wissen ihrer Eltern eine Schwangerschaft abbrechen können.

Aus gesellschaftspolitisch liberaler Sicht ist es eigentlich erfreulich. <Die Fristenlösung wird nicht in Frage gestellt>. Das steht wörtlich im Flyer, den die die NationalrätInnen Elvira Bader (CVP), Peter Föhn (SVP), Werner Messmer (FDP) und die Genfer EVP-Copräsidentin Valérie Kasteler-Budde zurzeit namens des Initiativkomitees <Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache> in die Schweizer Haushalte verteilen lassen. Obwohl für sie wohl jeder Schwangerschaftsabbruch des Teufels ist, geben sie den Kampf gegen die Fristenregelung zum Vornherein verloren. Sie beschränken sich darauf,  den Sack zu hauen und den Esel zu meinen. Ihr Volksbegehren verlangt nur, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen. Wahrscheinlich hoffen sie, damit nebst dem Lager der Abtreibungsgegner die Unsolidarischen zu mobilisieren, die mit ihren Krankenkassenprämien keine Leistungen finanzieren wollen, die sie selber nie benötigen. 

Die InitiantInnen schätzen die Lage wohl richtig ein, dass sich zurzeit keine Mehrheit der Stimmberechtigten gegen die Fristenregelung aussprechen würde, die erst aufgrund einer Volksabstimmung am 2. Juni 2002 eingeführt wurde.  Auch die Forderung, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen, erscheint nicht als sehr aussichtsreich. Trotzdem sollte man die Initiative ernst nehmen. Wir haben in letzter Zeit in der schweizerischen Politik manch böse Überraschung erlebt, etwa mit dem Minarettverbot. Die Schweizer Bevölkerung ist verunsichert und die Stimmberechtigten neigen zur Unberechenbarkeit.

Jugendlichen medizinische Hilfe verwehren?

Aufhorchen lassen sollte uns vor allem ein Satz aus dem Flyer des Initiativkomitees: <Minderjährige können (wenn die Initiative angenommen würde, Anm.d.R.) nicht mehr ohne das Wissen ihrer Eltern eine Abtreibung vornehmen>. Halten die InitiantInnen dies etwa für ein Argument, das einen nennenswerten Teil der  Bevölkerung überzeugt? Wenn dem so wäre, bestünde dringender Aufklärungs- und Diskussionsbedarf.

Zum modernen Verständnis der Persönlichkeitsrechte gehört zwingend, dass jeder Mensch, sofern er urteilsfähig ist, selbst über seine körperliche Integrität verfügt. Auch Jugendliche können demnach ohne Zustimmung ihrer Eltern eine medizinische Behandlung in Anspruch nehmen. Und das ärztliche Berufsgeheimnis gilt grundsätzlich auch gegenüber den Eltern.  Andernfalls wären viele Jugendliche von den Leistungen der Sexualmedizin, der Schwangerschaftsverhütung sowie der Suchthilfe ausgeschlossen und könnten beispielsweise nach Misshandlungen und sexuellen Übergriffen keine professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieses Recht urteilsfähiger, aber noch nicht volljähriger Jugendlicher sollte eigentlich selbstverständlich sein. Das Initiativkomitee <Abtreibung ist Privatsache> scheint hingegen davon auszugehen, dass ein grosser Teil der Bevölkerung anders denkt. Hoffentlich täuscht es sich. Jedenfalls sollten wir die Diskussion über diesen Punkt aufmerksam verfolgen.

rsp., 28.02.2010 

 

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