Kein Rentenklau, auch wenn es um Minderheiten geht!

Mrz 8th, 2010 | By sponline | Category: Hauptartikel, IV-Revision, Sozialstaat

Der Nein-Stimmen-Anteil von fast 73 Prozent ist eindrücklich, mit dem die Stimmberechtigten gestern eine Leistungskürzung in der beruflichen Vorsorge abgelehnt haben. Schön wäre, wenn sich ebenso starker Widerstand regen würde, wenn es um den <Rentenklau> in der Invalidenversicherung geht, wo nur eine Minderheit betroffen ist. Möglicherweise macht sich dann aber die neue soziale Kälte bemerkbar. 

So massiv wie am gestrigen Abstimmungswochenende war der Widerstand gegen einen Leistungsabbau bei einer Sozialversicherung noch selten. Der Grund ist zweifellos die Vertrauenskrise, in der sich die Wirtschaftselite unseres Landes gegenwärtig befindet. Dass ein Leistungsabbau in der Altersvorsorge deutlich  abgelehnt wird, ist aber nichts Neues. Auch die 11. AHV-Revision scheiterte am 16. Mai 2004 beispielsweise mit einem eindrücklichen Nein-Stimmen-Anteil von fast 68 Prozent. Und bei der Krankenversicherung scheint eine Mehrheit der Stimmberechtigten ebenfalls keine Einschränkungen hinzunehmen.  Der Verfassungsgsartikel für Wirtschaftlichkeit und Qualität in der Krankenversicherung scheiterte in der Volksabstimmung vom 1. Juni 2008 jedenfalls an einem Nein-Stimmen-Anteil von fast 70 Prozent, nachdem die Linke und die Berufsverbände des Gesundheitswesens mit der Parole <Nein zum Kassendiktat> in den Abstimmungskampf gezogen waren. Und dass die Einführung der Vertragsfreiheit, womit die freie Arztwahl abgeschafft würde, vor dem Volk keine Gnade fände, ist auch ziemlich sicher. Darum schiebt das Parlament diese Vorlage  seit Jahren vor sich hin und wird sie vermutlich demnächst begraben. Dass Initiativen der Linken für eine sozialere Finanzierung der Krankenversicherung immer mit grosser Mehrheit abgelehnt wurden, ist kein Widerspruch dazu. Dafür wird die Abneigung der Stimmberechtigten gegen jede grundlegende Änderung des Systems massgebend sein. Kein Abbau und keine Experimente, scheint die Haltung einer grossen Mehrheit in Sachen Altersvorsorge und Krankenversicherung zu sein.     

Die Rede ist von <Sozialmissbrauch> statt <Rentenklau> 

Anders sieht es aus, wenn es um die Invalidenversicherung (IV) geht. Dann prägen nicht Schlagworte wie <Rentenklau> und <Kassendiktat> die öffentliche Debatte, sondern die Rede ist von <Scheininvaliden> und <Sozialmissbrauch>. Zwar sind es nicht die gleichen Kreise, welche diese Kampagnen antreiben, aber zum grosen Teil dieselben Stimmberechtigten, die sich dadurch mobilisieren lassen. Entsprechend fallen die Abstimmungsresultate aus. Die restriktive 5. IV-Revision wurde am 7. Juni 2007 von fast 60 Prozent der Stimmenden angenommen. Und bei der Ausarbeitung der soeben dem Parlament vorgelegten 6. IV-Revision stand der Bundesrat offensichtlich stark unter dem Eindruck der Scheininvaliden-Kampagne von rechts aussen.    

Der Unterschied liegt auf der Hand. Altersvorsorge und Krankenversicherung betreffen alle. Von diesen Sozialwerken lässt auch die rechtspopulistische SVP die Finger (als sie mit ihrer Prämiensenkungsinitiative einmal eine Ausnahme gemacht hatte, war sie plötzlich sehr erpicht darauf, diese ohne Gesichtsverlust wieder zurückziehen zu können). Für das gestrige Abstimmungswochenende hatte die SVP zwar ein Ja zur Senkung des Umwandlungssatzes empfohlen, aber keine sichtbare Kampagne dafür geführt. Nicht wenige SVP-Exponenten waren zudem für ein Nein eingetreten. Die IV steht hingegen unter Dauerbeschuss der Rechtspopulisten. Denn da geht es um eine Minderheit von angeblichen <Sozialschmarotzern>, die zudem noch grösstenteils aus dem Ausland stammen sollen. Ein gefundenes Fressen für die Blocher-Partei, deren Erfolgsrezept auf Ausgrenzung und Diffamierung beruht. Und die übrigen politischen Kräfte setzen diesen Hetzkampagnen wenig entgegen. 

Ähnlich wie bei der IV verhält es sich mit der Sozialhilfe. Auch gegen den angeblichen <Sozialhilfemissbrauch> laufen die Rechtspopulisten Sturm. Da dieser Zweig des Sozialstaats eine Aufgabe der Kantone und Gemeinden ist, finden die Kampagnen hier jedoch weniger auf nationaler Ebene statt. 

Zwiespältig ist die Haltung zur Arbeitslosenversicherung (ALV). Arbeitslose als faul zu diffamieren, hat in der schaffigen Schweiz durchaus Tradition. Andererseits fürchten sich heute auch der Durchschnittsbürger und die Durchschnittsbürgerin vor dem Verlust der Arbeitsstelle. Deshalb werden ausgrenzende Kampagnen hier nicht so populär sein. Wie es sich damit wirklich verhält, werden wir bei der bevorstehenden ALV-Revision sehen (vgl. Soziale Medizin 1.10 S. 5). 

Die neue soziale Kälte 

Die Unterschiede in diesen sozialpolitischen Auseinandersetzungen sind wohl Ausdruck einer neuen <sozialen Kälte>, einem festen Begriff in der politischen Auseinandersetzung Deutschlands. Einige SozialwissenschafterInnen weisen darauf hin, dass die Bereitschaft zum sozialstaatlichen Ausgleich überall in der westlichen Welt abnimmt,  weil die Gesellschaften vielfältiger werden. Die traditionellen Mehrheiten gewinnen offenbar den Eindruck, dass von gewissen Sozialwerken nur <die Andern> profitieren, etwa die Einwanderer oder die allein erziehenden Mütter, Menschen mit einer anderen Arbeits- und Familienmoral. Bei uns in der Schweiz werden allein erziehende Mütter diesbezüglich allerdings kaum als Problem empfunden, aber in den moralisch traditioneller geprägten USA haben etliche Rechtspolitiker die so genannten <welfare mummys> im Visier. Der Begriff des <ausländischen Sozialschmarotzers> gehört hingegen fest zum Repertoire der schweizerischen Rechtspopulisten.    

Natürlich darf man die Augen nicht davor verschliessen, dass veränderte Mentalitäten, die Einwanderung sowie veränderte Familienformen eine Herausforderung für den Sozialstaat darstellen. Einfach so weiter machen wie bisher, ist keine Lösung. Die Rechtspopulisten legen ihren Finger häufig auf echte Probleme, tragen aber nichts zu deren Lösung bei, sondern verschärfen sie sogar noch.                 

Schön wäre, wenn sich die Schweizerinnen und Schweizer auf den bemerkenswerten Satz in der Bundesverfassung besinnen würden, die sie am 18. April 1999 mit einer Mehrheit von fast 60 Prozent angenommen haben. Nämlich dass <die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen>.     

rsp.8.3.10

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